Achtung ehrenamtlicher Arbeit / Schutz von Kulturgütern

Der Röhrsdorfer Landschaftspark gehört zu den Ältesten seiner Art in Sachsen. Bereits 1771 wurde er angelegt und mt Statuen und anderen Kunstgegenständen ausgestattet. Über die Jahrhunderte wurde vieles geplündert, einiges konnte wieder gefunden und restauriert werden.

Der Park in Besitz der Treuhand-Nachfolgerin BVVG soll nun versteigert werden. Mit der Platzierung eines Gebotes hätte Dohna ein Zeichen setzen können, diesen Park zu erhalten. Das ehrenamtliche Engagement des Heimatvereins hätte seine Würdigung gefunden. Dazu war ein Beschluss des Stadtrates notwendig, der aber weder Stimmen der Freien Wähler noch der Linken fand.

Unerklärlich bleibt, warum alle Fraktionen den erforderlichen Betrag in den Haushalt stellten und auch während der Debatten um den Haushalt 2015 nie in Frage stellten. Ebenso bleibt unklar, warum alle Fraktionen in den Vorberatungen im Verwaltungsausschuss dem Vorhaben grünes Licht gaben. So stelle ich mir verlässliche Politik nicht vor.

Ihr Ralf Müller

3 Antworten auf „Achtung ehrenamtlicher Arbeit / Schutz von Kulturgütern“

  1. Sehr geehrter Herr Dr. Müller,

    zu Ihrem Artikel zum „Röhrsdorfer Grund“ möchte ich erwähnen, dass die CDU im Dohnaer Stadtrat geschlossen für das Gebot über 50.000,– € gewesen war. Es ist mehr als unverständlich wieso die Freien Wähler und Die Linken im Stadtrat dem Haushalt 2015 zugestimmt haben, welche auch die genannte Summe beinhaltete, und in der gleichen Sitzung den Antrag, für den Röhrsdorfer Grund ein Angebot abzugeben ablehnten.

    Freundliche Grüße

    Wilfried Müller

    1. Sehr geehrter Herr Dr. Müller,

      zu Ihrem Artikel zum „Röhrsdorfer Grund” möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbst in der Einwohnerversammlung am 30.03.2015 in Röhrsdorf sagten, die im Haushalt eingestellten 50.000 € hätten bei Weitem nicht gereicht, den „Röhrsdorfer Grund“ zu erwerben. Daher ist die Aussage, die CDU-Fraktion sei geschlossen für das Gebot über 50.000 € gewesen, nur Augenwischerei, denn das eigentliche Ziel wäre nicht erreicht worden.
      Zudem erklärte Herr Peter Hauer, ebenfalls am 30.03.2015 auf Nachfrage von Frau Marion Jentzsch, dass die Ablehnung, ein Gebot für den „Röhrsdorfer Grund“ abzugeben, daraus resultiert, weil kein Konzept hierfür vorlag.

      Abschließend äußere ich die Zuversicht, dass der Landschaftspark „Röhrsdorfer Grund“ auch nach Besitzerwechsel erhalten wird und betreten werden darf. Wer gegenwärtig etwas anderes behauptet, äußert Vorurteile.

      Mit freundlichen Grüßen

      Renate Linke
      Einwohnerin von Borthen

      1. Sehr geehrte Frau Linke,
        sicher ist man hinterher immer klüger und es lässt sich einfach argumentieren. Bis zum 18.3.2015 war die Argumentation, den denkmalgeschützten Landschaftspark mittels eines Gebotes in einer Auktion zu erwerben. Die Höhe erschien mir und (ich betone) allen Fraktionen angemessen, denn der Betrag wurde in den Haushalt gestellt. Die Diskussion zum Gebot wurde im Rat öffentlich geführt. Auch das „Nichtgebot“ der Stadt wurde öffentlich bakannt. Die Auktion endete m.E. am 24.3.2015. Wenn mir danach inoffiziell von einem Bieter mitgeteilt wurde, dass er ein höheres Gebot abgegeben hat, heißt das nicht automatisch, dass er es auch mit unserem Gebot eines abgegeben hätte oder dass es weitere Gebote gibt.
        Selbst wenn das Ziel nicht erreicht worden wäre, hätte das Bemühen um die Erreichung ein Zeichen setzen können.
        Auch zum Thema eines vorhandenen Konzeptes kann man sicher geteilter Meinung sein. Der Erhalt allein, die seit Jahren laufenden Bemühungen um Restaurierung, die wissenschaftliche und kunsthistorische Aufmerksamkeit und die Aufbereitung der Anlage für die Öffentlichkeit sind für mich Konzept genug.
        Ich teile im Übrigen Ihre Zuversicht, dass der Landschaftspark “Röhrsdorfer Grund“ auch nach Besitzerwechsel erhalten wird und betreten werden darf. Trotz allem wurde eine Chance, das durch öffentliches Eigentum zu sichern, vertan und die Bemühungen des Heimatvereins nicht gewürdigt.
        Ihr Dr. Ralf Müller

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