… zum Leserbrief meines verehrten Amtsvorgängers

… an dieser Stelle sei mir gestattet, meinen Amtsvorgänger, Hr. Friedhelm Putzke, Bm a.D. , in seinen Ansichten zu korrigieren, die er in seinem Leserbrief am 27.12.2014 öffentlich geäußert hat.

http://www.sz-online.de/nachrichten/offenbarungseid-3002474.html

Nach Sächsischer Gemeindeordnung legt der Gemeinderat (in Dohna Stadtrat) die Grundsätze fest, nach denen die Gemeinde verwaltet wird:

§ 28 SächsGemO – Aufgaben des Gemeinderats

(1) Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.

In dem Sinne hat der Stadtrat 2012 beschlossen, dass die Verwaltung einen Haushaltsplan für das jeweils kommende Jahr vorzulegen hat, der eine Rücklage von  4 Mio. € ausweist. Das hat die Verwaltung getan (Ausweisung von 3,87 Mio. € zum Ende 2015).

Darüber hat der Stadtrat nichtöffentlich beraten und in einem per Geschäftsordnung festgelegten Verfahren mehrheitlich einen 2. Entwurf festgeschrieben. Mit 55 Anträgen der CDU Fraktion wurde jeweils mehrheitlich der vorgelegte Entwurf mach Maßgabe des Rates geändert. Es wurden seitens der Fraktionen Freie Wähler und DIE LINKE keine weitergehenden Anträge eingebracht. Somit liegt ein 2. Entwurf vor, den die Verwaltung aus eigenem Antrieb nicht mehr ändern darf, da sie sonst die Beschlüsse des Rates verletzen würde.

In seiner eigenen Deutung, was das nun genau heißt, ist Herr Putzke offenbar nicht auf der Höhe der Zeit und kann offenbar nicht einschätzen, was alles getan werden darf. In jedem Fall ist der Haushalt 2014 per 31.12.14 beendet und gilt nicht weiter.

Folgen, wenn kein rechtskräftiger Haushalt vorhanden ist

  • nur gesetzlich/vertraglich fixierte Ausgaben bzw. unabwendbare Ausgaben im ErgHH zulässig, keine Maßnahmen im FinHH zulässig.
  • Stopp bei: Vergaben Burgstr. 13, Vergaben  Rathaus, Bummi II, Planung und Fördermittelbeantragung HWSK Krebs, etc.
    ggf. Fördermittelrückgabe, keine neuen Fördermittelträge mgl. (incl. Hochwassermaßnahmen)
  • Aufschieben von Maßnahmen bei deren Auslassung Rechtsstreit droht
  • keine freiwilligen Aufgaben wie z.B. Vereinszuschüsse, Stadtfest etc.
  • keine größeren Instandhaltungen wie Balkone an Wohnhäusern Müglitztalstr., Sanierung Gorknitzer Str. 24 e/f, Sanierung Schäfereibrücke Röhrsdorf.

Der Rat hatte aufgrund meiner Empfehlung einen rechtskonform vorgelegten Haushaltsentwurf nach seinen Prioritäten verändert, so dass keine Kreditaufnahmen erforderlich sind, dass also keine Schulden aufgenommen werden sollen. Trotzdem hat er wichtige Projekte in den Haushalt aufgenommen, um Dohna weiter zu entwickeln. Dabei erschien dem Rat das Vorhandensein einer Reserve von 5,2 Mio. € Ende 2015 ausreichend hoch. Ein Offenbarungseid sieht anders aus.

Mag nun jeder für sich entscheiden, warum die Fraktionen Freie Wähler und DIE LINKE nichtöffentlich für die Strategie des Bürgermeisters und seiner Verwaltung sowie der CDU-Fraktion sind und nur öffentlich dagegen.

Ihr Dr. Ralf Müller